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Darf ich als Kunde die Zahlung bis zur Leistung zurückhalten?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Unternehmer, Kunden
Als Verbraucher darf Ihnen das Recht nicht genommen werden, Ihre Zahlung so lange zurückzuhalten, bis die Gegenleistung erbracht oder sichergestellt ist. Von vornherein darf dieses Recht nicht ausgeschlossen werden. In einer Phase, in der noch oder wieder gegenseitiges Vertrauen besteht, können Sie aber eine Vorausleistung zusagen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Die im § 6 Abs 1 Z 6 und 7 KSchG normierten Verbote eines Ausschlusses oder der Einschränkung des Rechtes des Verbrauchers, seine Leistung nach § 1052 ABGB bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern oder ein nach dem Gesetz sonst zustehendes Zurückbehaltungsrecht auszuüben, kommen nur insoweit zum Tragen, als nicht von vornherein das genannte Leistungsverweigerungsrecht ausgeschlossen werden kann, wohl aber kann in einer Vertragsphase, da noch oder wieder gegenseitiges Vertrauen herrscht, auch vom Verbraucher die Vorausleistung zugesagt werden (siehe dazu Welser in Krejci KSchG - Handbuch 349 bis 351).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020072 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Gefährdung der Gegenleistung

Dann, wenn bei Betrachtung der gesamten Sachlage zu befürchten ist, dass die Gegenleistung nicht vollständig und nicht rechtzeitig kommt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem die andere Seite die Erfüllung verlangt.

günstig für Unternehmer Rücktritt bei Zahlungsverzug im Verbrauchervertrag

Zahlen Sie trotz Mahnung längere Zeit nicht, ist der Rücktritt vom Vertrag der klassische Fall einer Vertragsauflösung. Auch bei einem Vertrag mit Verbrauchern darf der Rücktritt an mildere Voraussetzungen geknüpft werden als die vorzeitige Fälligstellung aller Raten. Das verstößt weder gegen das Gesetz noch gegen die guten Sitten.

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