Wann darf ich meine Vorleistung wegen Zahlungsgefahr zurückhalten?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 22.12.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021076 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 233/15f, 22.12.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Als Verbraucher darf Ihnen das Recht nicht genommen werden, Ihre Zahlung so lange zurückzuhalten, bis die Gegenleistung erbracht oder sichergestellt ist. Von vornherein darf dieses Recht nicht ausgeschlossen werden. In einer Phase, in der noch oder wieder gegenseitiges Vertrauen besteht, können Sie aber eine Vorausleistung zusagen.
Eine Vorauszahlung des Verbrauchers ist nicht von vornherein ausgeschlossen. Sie ist aber unzulässig, wenn damit Ihr Recht umgangen wird, die Zahlung bei mangelhafter Leistung zurückzuhalten. Entscheidend ist, ob es für die Vorauszahlung einen sachlichen Grund gibt, etwa aus der Natur des Vertrags oder aus den gegenseitigen Pflichten.