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Kann ich feststellen lassen, dass der Werklohn nicht fällig ist?

betrifft Besteller, Unternehmer, Bauherr, Kläger
Sie können nicht bloß deshalb gerichtlich feststellen lassen, dass der Werklohn wegen Mängeln noch nicht fällig ist. Damit würde nur eine Tatsache geklärt, nämlich dass Mängel vorliegen. Ihre Rechtsbeziehung wird dadurch nicht bereinigt und Ihre Stellung nicht verbessert.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 19.09.2024 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Ein rechtliches Interesse an der Feststellung der mangelnden Fälligkeit des Werklohns allein wegen Mangelhaftigkeit des Werkes besteht nicht. Eine solche Feststellung würde lediglich der Klarstellung von Tatsachen, nämlich des Vorliegens von Mängeln, nicht aber der Bereinigung der Rechtsbeziehungen oder der Beseitigung der Beeinträchtigung der Stellung des Bestellers dienen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021983 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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