Kann ich feststellen lassen, dass der Werklohn nicht fällig ist?
betrifft Besteller, Unternehmer, Bauherr, Kläger
Sie können nicht bloß deshalb gerichtlich feststellen lassen, dass der Werklohn wegen Mängeln noch nicht fällig ist. Damit würde nur eine Tatsache geklärt, nämlich dass Mängel vorliegen. Ihre Rechtsbeziehung wird dadurch nicht bereinigt und Ihre Stellung nicht verbessert.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 19.09.2024 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ein rechtliches Interesse an der Feststellung der mangelnden Fälligkeit des Werklohns allein wegen Mangelhaftigkeit des Werkes besteht nicht. Eine solche Feststellung würde lediglich der Klarstellung von Tatsachen, nämlich des Vorliegens von Mängeln, nicht aber der Bereinigung der Rechtsbeziehungen oder der Beseitigung der Beeinträchtigung der Stellung des Bestellers dienen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Frage, ob dem Kläger an bestimmten Tagen Wochenruhe gewährt wurde, ist eine Tatfrage.OGH 8 ObA 12/20b, 27.05.2020
- Bloße Tatsachen, mögen sich daran auch Rechtsfolgen knüpfen, sind nicht im Sinn des § 228 ZPO feststellungsfähig.OGH 9 ObA 134/07g, 28.11.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021983 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 9 ObA 44/24x, 19.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 12/20b, 27.05.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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