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Muss ich zahlen, bevor ich eine ordentliche Rechnung bekommen habe?

günstig für Auftraggeber betrifft Auftraggeber, Unternehmer, Handwerker, Konsumenten
Setzt die Ermittlung des Entgelts nach der Art des Geschäfts eine genaue Abrechnung der erbrachten Leistungen und der aufgewendeten Kosten voraus, wird das Entgelt erst mit einer ordnungsgemäßen Rechnung fällig. Vorher müssen Sie also nicht zahlen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Wo die Ermittlung des Entgeltanspruches nach der Natur des Geschäftes und den Umständen des Falles eine genaue Abrechnung der erbrachten Leistungen und aufgewendeten Kosten voraussetzt, ist die Fälligkeit des Entgeltes mit der ordnungsgemäßen Rechnungslegung verknüpft.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017592 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 23.

Im Gesetz

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