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Kann ich mir die Rückgabe des übergebenen Grundstücks vorbehalten?

günstig für Übergeber betrifft Übergeber, Übernehmer, Landwirte, Erben
Ja. Räumen die Beteiligten einer Seite das Recht ein, durch einseitige Erklärung entweder die Erträgnisse der übergebenen Grundstücke oder die Rückübertragung des Eigentums zu verlangen, ist das rechtlich zulässig. Eine solche Abrede kommt dem gesetzlich geregelten Wiederkaufsrecht nahe und kann als Rücktrittsvorbehalt oder Gestaltungsrecht verstanden werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 28.03.2023 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Wurde einer Vertragspartei die Befugnis eingeräumt, durch einseitige Erklärung entweder die gesamten Erträgnisse der übergebenen Grundstücke oder aber die Rückübertragung des Grundstückeigentums selbst zu begehren, kann in letzterer Hinsicht von einem Leibrentenvertrag unter auflösender Potestativbedingung, einem dem Übergeber eingeräumten Gestaltungsrecht oder einem Rücktrittsvorbehalt gesprochen werden. Die Vereinbarung steht jedenfalls, soweit das Recht, die Rückübertragung der Grundstücke zu fordern, in Rede steht, dem bei Kaufverträgen gesetzlich normierten Typus des Wiederkaufsrechtes nahe.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020156 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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