Kann ich ein Grundstück verschenken und es zurückbekommen?
günstig für Geschenkgeber betrifft Geschenkgeber, Geschenknehmer, Grundeigentümer, Erben
Ja. Sie können Eigentum an einer Liegenschaft übertragen und dabei vereinbaren, dass es unter einer bestimmten Bedingung an Sie zurückfällt, etwa wenn der Beschenkte vor Ihnen stirbt. Diese zeitliche Beschränkung kann bei der Eintragung im Grundbuch mit einem Hinweis sichtbar gemacht werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 01.03.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Eigentum an einer Liegenschaft kann auch unter einer auflösenden Bedingung zugunsten des Voreigentümers (hier: der Erstantragstellerin als Geschenkgeberin), also im Falle des Bedingungseintrittes zeitlich beschränkt durch ein sogenanntes Heimfallsrecht, übertragen und mit dieser zeitlichen Beschränkung durch einen Hinweis gemäß § 5 Satz 2 GBG in Verbindung mit § 12 Abs 3 GUG bei der Eigentumseinverleibung zum Ausdruck gebracht werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vereinbarung eines Rückfallsrechts an den Geschenkgeber im Falle des Vorversterbens des GeschenknehmersOGH 2 Ob 210/23f, 21.11.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038444 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 168/16s, 01.03.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 353
- ABGB § 358
- ABGB § 897 · Nebenbestimmungen bey Verträgen
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 5
- GBG 1955 § 9
- Grundbuchsumstellungsgesetz (GUG) § 12 · Inhalt der Eintragungen
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