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Reicht die einvernehmliche Aufhebung für die Rückübertragung im Grundbuch?

betrifft Übergeber, Übernehmer, Angehörige, Vertragsparteien
Ja. Heben Sie einen Übergabsvertrag einvernehmlich auf, ist das ein gültiger Rechtsgrund für die Rückabwicklung. Warum Sie den Vertrag aufheben, müssen Sie nicht angeben. Als Rechtsgrund kommt jedes Rechtsverhältnis in Betracht, das den Erwerb rechtfertigt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Rechtsgrund ist jedes den Rechtserwerb rechtsfertigende Rechtsverhältnis; auch in einer einvernehmlichen Aufhebung des Übergabsvertrages, die den Parteien wegen der ihnen zustehenden Vertragsfreiheit jederzeit möglich ist, liegt ein gültiger Rechtsgrund für die sachenrechtliche Rückabwicklung. Der Angabe anderer "Gründe", speziell solcher für die Vertragsaufhebung, bedarf es nicht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011107 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 9.

Im Gesetz

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