Welche Bedingungen muss ich beim Vorkauf sonst noch erfüllen?
betrifft Vorkaufsberechtigte, Käufer, Verkäufer
Zu den Nebenbedingungen zählen nicht nur die Leistungen, die der andere Käufer zugesagt hat. Auch die übrigen Vertragsbestimmungen gehören dazu, etwa die Zahlungsbedingungen, die Gefahrtragung, die Gewährleistung und die Kosten der Vertragserrichtung.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 10.03.2022 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Unter "Nebenbedingungen" sind außer den vom Drittkäufer zugesicherten Nebenleistungen auch die übrigen Vertragsbestimmungen (wie etwa die Zahlungskonditionen, die Gefahrtragung, die Gewährleistung und die Kosten der Vertragserrichtung) zu verstehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die aufschiebende Bedingung im Kaufvertrag, wonach der Vertrag nur bei Nichtausübung des Vorkaufsrechts „rechtskräftig“ werden soll, betrifft nur das Verhältnis zwischen den Parteien des Kaufvertrags und ist für den Eintritt des Vorkaufsfalls bedeutungslos.OGH 7 Ob 222/22f, 25.01.2023
- Die Zustimmung des Vorkaufsberechtigten zu einer Vertragsklausel, die ihn verpflichtet, die vom Erstkäufer aufgewendeten Vertragserrichtungskosten zu ersetzen, ist zulässig, wenn sie die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht unbillig erschwert (hier: Verwendung des Drittvertrags durch den Vorkaufsberechtigten).OGH 8 Ob 161/08x, 02.04.2009
- Auch Bedingungen, Auflagen, verbundene Rechte und Pflichten fallen darunter.OGH 1 Ob 49/00p, 25.07.2000
- Ein gehöriges Einlösungsangebot hat detaillierte Angaben über die vom Vorkaufsberechtigten mitzuerwerbenden Sachen (Mengenkauf) zu enthalten hat. Erst die genaue Auflistung und Beschreibung dieser Sachen gibt dem Vorkaufsberechtigten jene Entscheidungshilfen zur Hand, die er zur Ausübung seines Vorkaufsrechtes braucht; ist dies nicht der Fall, so hat der Vorkaufsberechtigte Anspruch auf Ergänzung bzw Klarstellung. Ehe diese erfolgt, wird die Frist des § 1075 ABGB nicht in Gang gesetzt.OGH 5 Ob 39/95, 28.02.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020216 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 5 Ob 8/22w, 10.03.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 52/21i, 27.05.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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