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Bekomme ich ein Wohnrecht, weil ich jahrzehntelang im Haus lebte?

günstig für Eigentümer betrifft Familienangehörige, Hauseigentümer, Wohnungsbenützer, Schwiegerkinder
Auch wenn Sie jahrzehntelang im Haus Ihrer Angehörigen leben, dort Geld investieren und Arbeiten leisten, entsteht daraus nicht zwingend ein vertragliches Recht auf die Nutzung. Es kann sich genauso um einen ungeregelten Zustand handeln, der nur auf dem Naheverhältnis beruht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Auch wenn der Hauseigentümer durch Jahrzehnte duldet, daß sein Kind mit Ehegatten im Haus lebt, Investitionen vornimmt oder auch verschiedene Arbeiten leistet, setzt das durchaus nicht zwingend eine vertragliche Rechtsgrundlage für die Hausbenützung voraus, sondern ist auch im Rahmen eines ungeregelten, sich aus dem verwandtschaftlichen Naheverhältnis ergebenden tatsächlichen Zustands denkbar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020507 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 18.

Im Gesetz

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