Werde ich Mieter, weil ich in das Familienhaus investierte?
günstig für Hauseigentümer betrifft Angehörige, Hauseigentümer, Wohnungsnutzer, Mieter
Nein. Wenn Sie in einer Wohnung leben, die Ihnen Angehörige überlassen haben, entsteht allein durch Ihre Investitionen kein Mietverhältnis. Auch wer im Vertrauen auf ein späteres Erbe Geld in das Haus steckt oder die Instandhaltung bezahlt, wird dadurch nicht zum Mieter. Ob solche Aufwendungen über das in einer Familie Übliche hinausgehen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (13 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1989)
Werden bei einem familienrechtlichen Wohnverhältnis Investitionen in die Wohnung vorgenommen, lässt dies noch keinen Schluss auf das Zustandekommen eines Mietrechtsverhältnisses zu.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob durch derartige Investitionen das Maß der üblichen familiären Bestandspflicht überschritten wurde, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.OGH 3 Ob 71/01i, 30.01.2002
- Die Finanzierung der Instandhaltung eines Wohnobjektes durch seine Benützer begründet nicht eo ipso ein Bestandverhältnis.OGH 9 Ob 214/98f, 19.08.1998
- Auch wenn der Benützer der Räume mit Duldung des Hauseigentümers Investitionen für das ganze Haus in der Erwartung macht, er werde es einmal erben.OGH 4 Ob 2366/96m, 17.12.1996
- Hier: Überlassung eines Zubaues zur Benutzung um die Mutter bis zu ihrem Tod zu pflegen kein Mietvertrag.OGH 7 Ob 530/91, 21.03.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020511 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 8 Ob 57/24a, 26.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 257/15b, 25.01.2016, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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