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Entsteht durch jahrelanges Wohnen bei Verwandten ein Wohnrecht?

günstig für Eigentümer betrifft Eigentümer, Angehörige, Bewohner
Allein daraus, dass mehrere Angehörige einer Familie viele Jahre lang ein Gebäude ihrer Verwandten bewohnen, entsteht noch kein Wohnrecht. Eine solche Benützung kann auch bloß ein ungeregelter tatsächlicher Zustand sein, der sich aus dem Naheverhältnis in der Familie ergibt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Keine stillschweigende Begründung der Dienstbarkeit des Wohnungsrechtes allein durch die Tatsache, daß mehrere Angehörige einer ( Adels- ) Familie viele Jahre lang ein ihren Verwandten gehörendes Schloß bewohnen; eine solche Benützung ist auch im Rahmen eines ungeregelten, sich aus den verwandtschaftlichem Nahverhältnis ergebenden tatsächlichen Zustandes möglich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011888 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

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