Reicht es, dass ich beim Hausbau mitgeholfen habe?
günstig für Eigentümer betrifft Familienangehörige, Hauseigentümer, Lebensgefährten, Erben
Nein. Leistungen bei der Errichtung des Hauses genügen nicht, um ein stillschweigend eingeräumtes Wohnrecht anzunehmen. Unter Familienangehörigen ist dabei ein strenger Maßstab anzulegen: Das Verhalten muss jeden Zweifel ausschließen. Haben Sie dagegen den Dachboden auf eigene Kosten für sich ausgebaut, spricht das im Zweifel für ein Benützungsrecht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (22 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1969)
Zur Frage der Begründung eines Wohnungsrechtes durch schlüssige Handlungen zwischen Mutter und verheirateter Tochter.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für die Annahme der schlüssigen Einräumung eines Wohnrechts ist unter Familienmitgliedern ein strenger Maßstab anzulegen.OGH 4 Ob 136/16b, 12.07.2016
- Das Fehlen einer Vereinbarung über die Leistung eines Entgeltes steht nur der Annahme eines Mietvertrages, nicht aber eines obligatorischen Benützungsverhältnisses entgegen, sofern eine vertragliche Bindung vorliegt.OGH 3 Ob 220/98v, 24.11.1999
- Gerade bei der Gestattung des Dachbodenausbaus für ein wohnungssuchendes Kind auf dessen Kosten ist im Zweifel auf die Einräumung eines Wohnungsbenützungsrechtes zu schließen.OGH 7 Ob 207/97k, 13.07.1998
- Bindungsabsicht ist unter Familienangehörigen umso eher anzunehmen, wenn ein Konnex zu einer früheren Unterhaltsschuld fehlt.OGH 7 Ob 547/95, 31.05.1995
- Die Zahlung eines monatlichen Entgeltes von S 200,-- zuzüglich aller Betriebskosten steht unter den gegebenen Umständen der Annahme eines rein familienrechtlichen Benützungsverhältnisses entgegen und spricht für den konkludenten Abschluss eines Mietvertrages.OGH 8 Ob 1514/90, 29.03.1990
- Unter Familienangehörigen wird nicht jene Bestimmtheit von Willenserklärungen verlangt, wie dies im Geschäftsverkehr zwischen fremden Personen der Fall ist. Bei der Abgrenzung zwischen einem bloß auf der Familienangehörigkeit beruhenden faktischen Verhältnis und einem schlüssig, infolge dieses Familienverhältnisses aber nicht mit voller Bestimmtheit vereinbarten Vertragsverhältnis kommt es daher immer auf die Umstände des Einzelfalles an. Das Fehlen einer Vereinbarung über die Leistung eines Entgeltes steht nur der Annahme eines Mietvertrages, nicht aber eines obligatorischen Benützungsverhältnisses entgegen.OGH 4 Ob 571/88, 28.06.1988
- Für die schlüssige Einräumung eines Wohnungsrechtes hätte es einer jeden Zweifel ausschließenden Eindeutigkeit des Verhaltens bedurft.OGH 7 Ob 703/87, 21.12.1987
- Die Prüfung dieser Frage ist unter Berücksichtigung der Übung des redlichen Verkehrs nach objektiven Maßstäben vorzunehmen. Leistungen bei Errichtung des Hauses genügen nicht für die Annahme der stillschweigenden Einräumung eines Wohnungsrechts.OGH 2 Ob 573/82, 22.02.1983
- LebensgefährtenOGH 1 Ob 62/73, 04.04.1973
- Benützung einer Wohnküche durch Geschwister.OGH 1 Ob 239/71, 16.09.1971
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011850 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 22.
- OGH 7 Ob 191/25a, 17.12.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 57/24a, 26.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 247/18x, 23.01.2019, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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