Gibt es eine feste Grenze für einen bloßen Anerkennungsbetrag?
günstig für Eigentümer betrifft Wohnungsnutzer, Eigentümer, Mieter, Angehörige
Nein. Zahlen Sie für die überlassene Sache nur einen Betrag, der gegenüber dem tatsächlichen Wert der Nutzung praktisch nicht ins Gewicht fällt, bleibt es eine unentgeltliche Überlassung und wird nicht zur Miete. Als Anhaltspunkt gelten etwa zehn Prozent des ortsüblichen Entgelts. Eine starre Grenze ist das aber nicht: Ein geringfügiges Überschreiten führt nicht zwingend zu einem anderen Ergebnis.
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Ständige Rechtsprechung seit 1948, zuletzt bestätigt am 30.01.2024 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1948)
Der Charakter einer Bittleihe wird dadurch nicht geändert, dass für die überlassene Sache ein "Anerkennungszins" geleistet wird, der gegenüber dem Nutzungswert praktisch nicht ins Gewicht fällt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dass nur ein Entgelt von höchstens 10 % die Annahme der Unentgeltlichkeit rechtfertigen könnte, also das Übersteigen der 10 % Grenze um 0,11 % zwingend zu Lasten des Klägers gehen müsse, wurde in der Rechtsprechung nie vertreten.OGH 8 Ob 12/07h, 22.02.2007
- Zehn Prozent des ortsüblichen Mietzinses als bloßer Anerkennungsbetrag.OGH 7 Ob 764/78, 15.03.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020541 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 21.
- OGH 5 Ob 212/23x, 30.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 28/21i, 27.05.2021, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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