Entsteht ein Mietvertrag, wenn jahrelang Miete angenommen wird?
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Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 27.07.2021 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die unbeanstandete Annahme eines Entgeltes für die Benutzung von Räumen durch längere Zeit kann nur dann als stillschweigender Abschluss eines Mietvertrages angesehen werden, wenn kein anderer Grund für die Zahlung in Frage kommt.OGH 4 Ob 2190/96d, 17.09.1996
- Dies ist jedoch dann nicht der Fall, wenn aus den Umständen des Einzelfalles für den Benützer der Wohnung klar erkennbar ist, dass ein diesbezüglicher Vertragswille der Gegenseite nicht vorliegt.OGH 3 Ob 136/85, 12.02.1986
- Nutzungsvertrag nach WGG.OGH 5 Ob 561/81, 28.04.1981
- Unerheblich, ob das Entgelt als Mietzins oder als Benützungsentschädigung, oder als Benützungsentgelt bezahlt wird.OGH 1 Ob 618/76, 15.09.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014426 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 19.
- OGH 5 Ob 96/21k, 27.07.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nicht allein deswegen. Ein Mietvertrag entsteht auch stillschweigend nur, wenn beide Seiten einen Vertrag schließen wollten. Zahlungen des Lebensgefährten zu den Wohnungskosten sind meist bloß Beiträge zur gemeinsamen Lebensführung und machen ihn nicht zum Mieter.
Bleibt jemand nach dem Ende eines befristeten Vertrages im Objekt, wird eine stillschweigende Verlängerung vermutet. Diese Vermutung ist widerlegt, wenn der andere Vertragsteil sofort und für jeden erkennbar erklärt oder handelt, dass er den Vertrag nicht fortsetzen will. Es darf dann bei sachlicher Betrachtung kein Zweifel an seiner ernsthaften Ablehnung bestehen.