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Ist meine Zahlung Miete oder nur ein Anerkennungsbetrag?

betrifft Mieter, Vermieter, Nutzer, Eigentümer
Ob die vereinbarte Gegenleistung als Mietzins oder als bloßer Anerkennungsbetrag bei einer Bittleihe zu werten ist, richtet sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Spätere Entwicklungen sind dafür nicht maßgeblich.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 30.01.2024 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Die Frage, ob die vereinbarten Gegenleistungen des Benützungsberechtigten als Bestandzins oder als die Annahme einer eine Leihe (Bittleihe) rechtfertigender Anerkennungszins anzusehen ist, ist nach den Verhältnissen bei Vertragsabschluss zu beurteilen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019053 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 14.

Im Gesetz

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