Ist es Miete, wenn ich nur einmal etwas zahle?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 18.03.2025 (8 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1966)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020722 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 4 Ob 45/24g, 18.03.2025, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das kann zulässig sein. Es ist kein Merkmal einer echten Mietzinsvorauszahlung, dass die laufende Miete in diesem Zeitraum niedriger ist als danach. Eine Staffelung der Miete, auch durch ein zusätzliches Einmalentgelt für einen im Voraus bestimmten Zeitraum, verstößt für sich allein nicht gegen das Ablöseverbot.
Nicht zwingend für das ganze Objekt. Wurden in einem einzigen Vertrag Räume vermietet, von denen nur ein Teil den gesetzlichen Zinsgrenzen unterliegt, kann der Vertrag für die Zinsbildung geteilt und für diese Räume gesondert gerechnet werden. Dient die gemeinsame Vermietung erkennbar nur der Umgehung der Zinsgrenzen, gilt das nicht. Ohne Zustimmung beider Seiten kann ein einheitlich vereinbarter Gesamtzins aber nicht auf die einzelnen Räume aufgeteilt werden.