Zählt eine Einmalzahlung als Miete?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 18.03.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.OGH 6 Ob 79/04t, 24.06.2004
- Die Bereitschaft des im persönlichen Naheverhältnis zum Eigentümer stehenden Beklagten, die Wohnung zu sanieren, reicht zur Begründung eines Mietverhältnisses nicht aus.OGH 6 Ob 51/03y, 24.04.2003
- Hier: Laufende Erhaltung, wobei sowohl der Materialaufwand als auch die Arbeitsleistung mit dem Betrag zu bewerten sind, der bei Durchführung durch einen befugten Gewerbsmann über Auftrag der Bestandgeber aufzuwenden wäre.OGH 8 Ob 660/89, 19.10.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020589 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 4 Ob 45/24g, 18.03.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 257/15b, 25.01.2016, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur wenn Sie die Arbeiten beruflich oder gewerblich ausführen. Haben Sie als Mieter die Arbeiten sonst selbst verrichtet, steht Ihnen für Ihre Mühe keine Entlohnung zu.
Das kann zulässig sein. Es ist kein Merkmal einer echten Mietzinsvorauszahlung, dass die laufende Miete in diesem Zeitraum niedriger ist als danach. Eine Staffelung der Miete, auch durch ein zusätzliches Einmalentgelt für einen im Voraus bestimmten Zeitraum, verstößt für sich allein nicht gegen das Ablöseverbot.