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Muss ich Miete zahlen, wenn eine Katastrophe die Nutzung verhindert?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Pächter, Unternehmer
Nein. Kann die Sache wegen eines außerordentlichen Zufalls gar nicht gebraucht oder benutzt werden, ist kein Zins zu zahlen; zugleich muss der Vermieter nicht wiederherstellen. Die im Gesetz genannten Fälle wie Feuer, Krieg, Seuche oder Überschwemmung sind dabei nicht abschließend aufgezählt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 13.12.2021 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Die Bedeutung des § 1104 ABGB besteht in der Durchbrechung der Erhaltungspflicht des Bestandgebers nach § 1096 ABGB. Die Aufzählung der außerordentlichen Zufälle ist keine erschöpfende.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020783 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Benützungsentgelt nach Vertragsende

Benützen Sie das Objekt nach Ende des Vertrags weiter, müssen Sie für diese Zeit ein Entgelt in Höhe des bisherigen oder eines sonst angemessenen Zinses zahlen. Das ist kein Schadenersatz, und es kommt nicht darauf an, ob Sie in dieser Zeit einen messbaren Nutzen hatten. Schon dass dem Eigentümer die Möglichkeit zur Nutzung entgeht, begründet die Zahlungspflicht.

günstig für Vermieter Verschulden beim Mietzinsrückstand

Für die sofortige Auflösung genügt, dass die Miete tatsächlich offen ist; auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an. Ob Sie den Rückstand grob verschuldet haben, spielt nur dann eine Rolle, wenn Sie ihn rechtzeitig nachzahlen.

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