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Muss ich Miete zahlen, wenn ich die Wohnung nicht nutzen kann?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Pächter, Unternehmer
Nein. Können Sie das Mietobjekt wegen eines außerordentlichen Ereignisses überhaupt nicht gebrauchen, sind Sie für diese Zeit von der Zinszahlung befreit. Der Mietvertrag selbst bleibt dabei aufrecht. Als solches Ereignis wurde die Beschlagnahme durch eine Besatzungsmacht angesehen, ebenso ein Fall im Zusammenhang mit COVID-19.

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Ständige Rechtsprechung seit 1946, zuletzt bestätigt am 13.12.2021 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1946)

Ist der Mieter an der Benützung seiner Wohnung infolge der Beschlagnahme derselben durch die Besatzungsmacht gehindert, so stellt dies einen außerordentlichen Zufall dar. Das Bestandverhältnis selbst bleibt aufrecht.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038602 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Benützungsentgelt nach Vertragsende

Benützen Sie das Objekt nach Ende des Vertrags weiter, müssen Sie für diese Zeit ein Entgelt in Höhe des bisherigen oder eines sonst angemessenen Zinses zahlen. Das ist kein Schadenersatz, und es kommt nicht darauf an, ob Sie in dieser Zeit einen messbaren Nutzen hatten. Schon dass dem Eigentümer die Möglichkeit zur Nutzung entgeht, begründet die Zahlungspflicht.

günstig für Vermieter Umsatzersatz und Mietzinsbefreiung

Haben Sie in einem gemieteten oder gepachteten Objekt ein Unternehmen betrieben und für die Zeit eines Betretungsverbots Umsatzersatz bezogen, gilt das Objekt für diese Zeit nicht als vollständig unbrauchbar. Der Zins entfällt dann nicht zur Gänze.

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