Muss eine Kündigung meines Mietvertrags die Gerichtsform einhalten?
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Da die rechtskräftige Räumungsverpflichtung des Klägers ein Recht auf Benützung der Grundflächen der Beklagten zwingend ausschließt, kann er daraus auch kein Recht auf Zufahrt ableiten.OGH 1 Ob 94/23i, 27.06.2023
- tlw abweichend zu T2.OGH 1 Ob 94/23i, 27.06.2023
- Die Frage der Titellosigkeit bzw des Nichtbestehens eines Bestandverhältnisses ist eine bloße Vorfrage im Verfahren über eine Räumungsklage.OGH 5 Ob 212/10b, 26.05.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020806 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 8 Ob 151/24z, 12.08.2025, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine gerichtliche Aufkündigung setzt voraus, dass ein Miet- oder Pachtverhältnis überhaupt besteht. Fehlt ein solches, kann die Aufkündigung eine Räumungsklage nicht ersetzen.
Stützt der Vermieter eine Räumungsklage auf die vorzeitige Auflösung des Vertrags, muss der Klagegrund noch am Schluss der Verhandlung in erster Instanz vorliegen. Dass er im Zeitpunkt der Klage bestanden hat, genügt also nicht.