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Bis wann muss der Grund für die Räumung noch bestehen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Stützt der Vermieter eine Räumungsklage auf die vorzeitige Auflösung des Vertrags, muss der Klagegrund noch am Schluss der Verhandlung in erster Instanz vorliegen. Dass er im Zeitpunkt der Klage bestanden hat, genügt also nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 28.03.2023 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1950)

Der OGH vertritt den Standpunkt, daß bei einer auf § 1118 ABGB gestützten Räumungsklage die Bestimmung des § 406 ZPO zur Anwendung kommt. Das bedeutet, daß der Klagegrund am Schluß der Verhandlung erster Instanz gegeben sein muß.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020972 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Räumungsklage ohne eigene Auflösungserklärung

Vor der Räumungsklage braucht der Vermieter keine eigene Erklärung über die Auflösung abzugeben. Nötig ist nur, dass er den rückständigen Mietzins eingemahnt hat. Mit der Räumungsklage selbst bringt er zum Ausdruck, dass er den Vertrag wegen des Rückstands beenden will.

günstig für Vermieter Räumungsklage des Vermieters

Ja. Mit der Räumungsklage macht der Vermieter seinen Anspruch auf Rückgabe des Mietgegenstands geltend. Die Auflösung des Mietverhältnisses kann schon vorher erfolgt sein, sie kann aber auch erst in der Klage selbst erklärt werden.

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