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Bekomme ich als Leasingnehmer die Mietwagenkosten ersetzt?

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Mietwagenkosten sind eine typische Folge der Beschädigung eines Fahrzeugs und treffen im Regelfall den Eigentümer. Müssen Sie diese Kosten aufgrund des Leasingvertrags selbst tragen, ist der Schaden nur auf Sie verlagert. Der Schädiger hat Ihnen die Mietwagenkosten dann zu ersetzen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 26.06.2025 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Bei Mietwagenkosten handelt es sich um eine typische Folge der Beschädigung eines Kraftfahrzeuges, die im allgemeinen dessen Eigentümer trifft. Hat sie aber im Fall eines Leasingvertrages der Leasingnehmer zu tragen, so liegt ein Fall der Schadensverlagerung vor, weshalb der Schädiger dem Leasingnehmer die Mietwagenkosten zu ersetzen hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020815 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Leasinggeber Risiko und Erhaltungspflicht beim Leasing

Als Leasingnehmer tragen Sie das Risiko für die Sache, auch wenn sie zufällig zerstört oder von dritter Seite beschädigt wird. Sie müssen die Raten weiterzahlen und die Sache am Ende in dem Zustand zurückgeben, der sich bei ordentlichem Gebrauch ergibt. Der Leasinggeber muss weder für die Brauchbarkeit einstehen noch Reparaturen übernehmen.

günstig für Leasinggeber Kostenklausel im Kfz-Leasingvertrag

Ja, wenn das so vereinbart ist. Eine Klausel, nach der Sie während der Laufzeit alle Abgaben, Gebühren, Versicherungen, Steuern sowie Service- und Reparaturkosten tragen, ist weder unklar noch ein unzulässiger Ausschluss von Gewährleistungsrechten.

Verwandte Fragen

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