Zahlt der Schädiger meine Leasingraten für die Ausfallzeit?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2025)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135375 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 50/25v, 11.04.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1293
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1323
- ABGB § 1332
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wird ein Linienbus beschädigt, hat der Schädiger die Kosten des eingesetzten Ersatzfahrzeugs für die Zeit des unfallbedingten Ausfalls zu tragen. Ersetzt werden auch die Kosten dafür, ein Reservefahrzeug bereitzuhalten, allerdings nur bis zu jener Grenze, die die Anmietung eines vergleichbaren Fahrzeugs am Markt kosten würde.
Ja. Der Schädiger muss alle zweckmäßigen Aufwendungen zur Behebung des Schadens tragen, auch die Kosten dafür, das nötige Geld zu beschaffen. Zinsen für einen aufgenommenen Kredit gehören dazu. Für Zinsen über dem gesetzlichen Satz müssen Sie den Schädiger allerdings vorher aufgefordert haben, Ihnen das Geld vorzustrecken.