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Zahlt der Schädiger meine Leasingraten für die Ausfallzeit?

günstig für Schädiger betrifft Leasingnehmer, Geschädigte, Schädiger, Versicherungen
Konnten Sie Ihr geleastes Fahrzeug eine Zeit lang nicht nutzen und haben Sie in dieser Zeit kein Ersatzfahrzeug angemietet, können Sie die weiterlaufenden Leasingraten vom Schädiger nicht ersetzt verlangen. Diese Raten gelten beim Finanzierungsleasing nicht als Aufwand, der ins Leere gegangen ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2025)

Der Leasingnehmer, der während der Unbenutzbarkeit des Leasingguts keinen Ersatzgegenstand angemietet hat, kann den Ersatz der von ihm in diesem Zeitraum angefallenen Leasingraten beim Finanzierungsleasing nicht vom Schädiger begehren. Es liegen hier keine frustrierten Aufwendungen vor.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135375 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Kosten des Ersatzfahrzeugs nach einem Unfall

Ja. Wird ein Linienbus beschädigt, hat der Schädiger die Kosten des eingesetzten Ersatzfahrzeugs für die Zeit des unfallbedingten Ausfalls zu tragen. Ersetzt werden auch die Kosten dafür, ein Reservefahrzeug bereitzuhalten, allerdings nur bis zu jener Grenze, die die Anmietung eines vergleichbaren Fahrzeugs am Markt kosten würde.

günstig für Geschädigter Zinsen als Teil des Schadens

Ja. Der Schädiger muss alle zweckmäßigen Aufwendungen zur Behebung des Schadens tragen, auch die Kosten dafür, das nötige Geld zu beschaffen. Zinsen für einen aufgenommenen Kredit gehören dazu. Für Zinsen über dem gesetzlichen Satz müssen Sie den Schädiger allerdings vorher aufgefordert haben, Ihnen das Geld vorzustrecken.

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