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Hafte ich als Mieter für Fehler meines Handwerkers?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Nein, in der Regel nicht. Wenn Sie für Arbeiten in der Wohnung einen Fachmann beiziehen, müssen Sie für dessen Fehler nur einstehen, wenn Sie seine Unfähigkeit oder seine Fehlleistung hätten erkennen müssen. Der Vermieter kann den Vertrag deshalb meist nicht sofort auflösen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 05.07.2019 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

§ 1313a ABGB ist bei der Beurteilung eines behaupteten Auflösungsgrundes nach § 1118 ABGB nicht heranzuziehen. Für das Fehlverhalten eines vom Mieter zur Durchführung von Arbeiten herangezogenen Fachmannes wird der Mieter im Rahmen des § 1118 ABGB nur dann einzustehen haben, wenn er die Unfähigkeit oder die Fehlleistung des Fachmannes erkennen hätte müssen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020881 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Haftung des Mieters für Schäden

Für die gewöhnliche Abnützung der Wohnung müssen Sie als Mieter nicht einstehen. Für schuldhaft verursachte Beschädigungen haften Sie aber sehr wohl. Das gilt auch, wenn nicht Sie selbst, sondern eine von Ihnen beauftragte Firma oder eine Person, der Sie die Nutzung überlassen haben, den Schaden verursacht hat.

günstig für Vermieter Haftung des Mieters für Pfuscharbeiten

Der Mieter haftet für Beschädigungen des Mietobjekts und kann sich nur durch den Nachweis fehlenden Verschuldens befreien. Wusste der Vermieter, dass ein unbefugter Handwerker im Auftrag des Mieters arbeitet, liegt darin kein Verzicht auf diese Haftung. Wer im Pfusch arbeiten lässt, muss mit unfachgemäßer Ausführung rechnen und trifft daher ein Verschulden.

Verwandte Fragen

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