Wann ist eine Klage wegen einer Kleinigkeit rechtsmissbräuchlich?
betrifft Mieter, Vermieter
Wer Rechte aus einem Mietvertrag verfolgt, handelt im Allgemeinen nicht rechtsmissbräuchlich. Anders ist es, wenn der beanstandete Zustand bis zum Ende der Vertragszeit nur einen ganz unwesentlichen Nachteil bedeutet - eine Klage darauf ist Schikane.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 24.10.2016 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Die Wahrung und Verfolgung von Rechten aus einem Bestandvertrag schließt im allgemeinen die Annahme einer schikanösen Rechtsausübung aus; die Aufrechterhaltung eines vertragswidrigen Zustandes muss bis zum Ende der Bestandzeit für den Vermieter oder den Mieter von mehr als einem nur ganz unwesentlichen Nachteil sein. Eine Klagsführung zur Beseitigung eines ganz unwesentlichen Nachteils ist Schikane.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020954 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 6 Ob 185/16y, 24.10.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1098
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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