Darf ich Räumung verlangen, obwohl es nur wenige Quadratmeter sind?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Wohnungseigentümer
Ja. Schikanös ist nur eine Rechtsausübung, die ausschließlich oder ganz überwiegend dazu dient, den anderen zu schädigen. Verlangen Sie vom Nachbarn die Räumung einer von ihm beanspruchten Fläche von einigen Quadratmetern, ist das nicht schikanös.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 05.09.2024 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Als schikanös ist eine ausschließlich oder doch weit überwiegend zum Zweck der Schädigung eines anderen erfolgende Rechtsausübung zu verstehen. Die Geltendmachung des Begehrens auf Räumung der vom Nachbarn beanspruchten, mehrere Quadratmeter großen Grundfläche kann nicht als schikanös bezeichnet werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: berechtigtes Interesse, weil Kläger die strittigen Liegenschaftsflächen als Garten bzw Lager- und Wartungsfläche nutzen möchte.OGH 1 Ob 6/24z, 05.03.2024
- Hier: Wohnungseigentum.OGH 3 Ob 170/14t, 22.10.2014
- Hier: Im Zusammenhang mit § 5 Abs 3 TKG 2003.OGH 7 Ob 36/08g, 11.06.2008
- Dieses Recht ist in der natürlichen Freiheit des Eigentums begründet; seine Geltendmachung verstößt für sich allein betrachtet nicht gegen die guten Sitten.OGH 2 Ob 111/07y, 24.01.2008
- Hier: Beanspruchung des Grundstückes durch Injektionsbohranker.OGH 7 Ob 8/07p, 18.04.2007
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Die Geltendmachung eines Begehrens auf Beseitigung einer konsenslosen und bescheidlosen Benützung einer Liegenschaft (als Eingriff in die Freiheit des Eigentums) in nicht unbeträchtlichem Umfang kann grundsätzlich niemals als schikanös bezeichnet werden.OGH 2 Ob 106/00b, 28.04.2000
- Hier: 25 Quadratmeter.OGH 1 Ob 519/96, 27.02.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037903 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 17.
- OGH 24 Ds 1/24t, 05.09.2024
- OGH 1 Ob 6/24z, 05.03.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 3 Ob 17/19z, 26.04.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 119/18p, 06.11.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 236/17t, 15.05.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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