Gilt der Mieterschutz auch bei jedem Pachtvertrag?
günstig für Verpächter betrifft Pächter, Verpächter, Mieter, Vermieter, Unternehmer
Nein. Unterliegt Ihr Vertrag keinen Schutzbestimmungen, gilt uneingeschränkte Vertragsfreiheit. Die vereinbarten Auflösungsgründe müssen dann nicht das Gewicht eines gesetzlichen Kündigungsgrundes haben.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 24.04.2019 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Unterliegt das Bestandverhältnis keinen Schutzbestimmungen, so gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit uneingeschränkt. In einem solchen Fall müssen die von den Parteien vereinbarten Auflösungsgründe keineswegs die Bedeutung eines wichtigen Kündigungsgrundes im Sinne des Mietengesetzes haben.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021001 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 7 Ob 34/19d, 24.04.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 108/17h, 24.01.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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