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Darf ich wegen Geldsorgen des Partners jede Leistung zurückhalten?

betrifft Vertragspartner, Unternehmer, Käufer, Verkäufer
Die Möglichkeit, wegen schlechter Vermögensverhältnisse des anderen die eigene Leistung zurückzuhalten, gilt nur für Leistungen, die einander im Vertrag gegenüberstehen. Für andere Ansprüche können Sie sich darauf nicht berufen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 25.06.2026 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Die Unsicherheitseinrede nach § 1052 ABGB steht nur bezüglich im funktionellen Synallagma stehender Leistungen zu.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021084 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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