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Wann ist eine Nebenleistung wichtig genug, um Zahlung zu verweigern?

günstig für Gläubiger betrifft Käufer, Verkäufer, Auftraggeber, Unternehmer
Wenn ihr im Austauschverhältnis erhebliche Bedeutung zukommt. Bei einer unwesentlichen Nebenleistung dürfen Sie Ihre eigene Leistung nicht zurückhalten, bei einer bedeutsamen dagegen schon. Ob das der Fall ist, richtet sich nach der Übung des Verkehrs.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 06.03.2023 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 1052 Satz 1 ABGB steht zwar nicht zu, wenn der andere Teil mit einer unwesentlichen Nebenleistung im Verzug ist, wohl aber, wenn einer Nebenleistung im Gegenseitigkeitsverhältnis erhebliche Bedeutung zukommt (hier: Sicherheitsgarantie für ein neues Produkt).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019972 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Zahlung zurückhalten bis zur Gegenleistung

Bei Verträgen, in denen Leistung und Gegenleistung einander gegenüberstehen, dürfen Sie Ihre Leistung zurückhalten, bis der andere seine erbringt. Das gilt nicht, wenn vereinbart ist, dass Sie vorleisten müssen, oder wenn das Gesetz für den Fall eine eigene Regel vorsieht.

günstig für Schuldner Zurückhalten bei verknüpften Verträgen

Ja, wenn die Verträge nach dem erklärten Willen der Beteiligten so zusammenhängen, dass die Zurückhaltung gerechtfertigt sein soll. Dieser Wille kann auch stillschweigend erklärt worden sein. Ob ein solcher Zusammenhang besteht, richtet sich nach der Übung des Verkehrs und ist eine Frage des Einzelfalls.

Verwandte Fragen

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