Darf ich wegen jeder verletzten Vertragspflicht meine Zahlung zurückhalten?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 30.08.2023 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO wird mit der Frage, ob ein Gegenseitigkeitsverhältnis bestand, nicht berührt.OGH 6 Ob 24/07h, 16.03.2007
- Dass zwei Punkte eines Vergleiches im Verhältnis einer wechselseitigen Leistungsabhängigkeit (einem Synallagma) stünden, folgt allein noch nicht daraus, dass sie in einem Vergleich geregelt wurden (so schon NZ 1980, 6).OGH 3 Ob 4/97b, 23.04.1997
- Dieses steht vielmehr nur dann zu, wenn die eine Leistung wirtschaftlich die Gegenleistung des Vertragsgegners darstellt, nicht aber dann, wenn die dem Gegner aus anderen Erwägungen im Vertrag auferlegt wird. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bezieht sich immer nur auf Pflichten, die zueinander im Austauschverhältnis stehen, also auf die Hauptpflichten und die äquivalenten Nebenpflichten.OGH 7 Ob 814/82, 10.03.1983
- Als Beurteilungskriterien kommen hiebei die Entstehungsgeschichte des Vertrages, ferner Umstände, unter denen der Vertrag abgeschlossen worden ist, bestimmte Wortwendungen, vor allem der Umstand in Betracht, ob die einzelnen im Vertrag aufscheinenden Leistungen nach allgemeiner Verkehrsauffassung gewöhnlich in einen Zusammenhang gebracht werden können.OGH 4 Ob 534/80, 23.09.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019902 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 7 Ob 121/23d, 30.08.2023, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 139/17b, 21.12.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Solange der Übergeber Ihr Verlangen nach Verbesserung nicht erfüllt hat, dürfen Sie Ihre eigene Leistung zurückhalten. Das Leistungsverweigerungsrecht steht Ihnen also auch zugunsten von Gewährleistungsansprüchen zu.
Ja. Als Käufer einer Sache oder Besteller eines Werks dürfen Sie Ihre Zahlung so lange hinausschieben, bis die andere Seite ihre Pflichten vollständig erfüllt hat. Das gilt in der Regel auch bei einem geringen Mangel oder einer bloßen Nebenleistung.