Ab wann darf der Vermieter wegen Mietrückstand sofort auflösen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Aufhebungsgrund ist gegeben, wenn der Bestandnehmer trotz erfolgter Mahnung bis zum nächsten (auf die Mahnung folgenden) Zinstermin in Rückstand bleibt, sodass eine neuerliche Zinszahlung fällig geworden ist, bevor die eingemahnte vollständig entrichtet wurde.OGH 1 Ob 33/16h, 19.10.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020914 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 10.
- OGH 9 Ob 56/26i, 31.07.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 185/19b, 25.03.2020, Fall aus Vorarlberg
- OGH 7 Ob 34/19d, 24.04.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 202/17t, 13.03.2018, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 33/16h, 19.10.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
War der Vermieter berechtigt, den Vertrag vorzeitig aufzuheben, darf er stattdessen das mildere Mittel der Aufkündigung wählen. Dafür braucht er weder eine vorherige schriftliche Ermahnung, noch muss er eine Kündigungsfrist einhalten.
Ja. Wurde der Mietzins an einen Dritten abgetreten, müssen Sie an diesen zahlen. Geraten Sie ihm gegenüber in Zahlungsverzug, darf der Vermieter den Vertrag genauso auflösen, wie wenn Sie an ihn selbst nicht gezahlt hätten.