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Wie schwer wiegt es, wenn Brandschutzvorschriften missachtet werden?

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Verstöße gegen feuerpolizeiliche Vorschriften wiegen besonders schwer, wenn im Mietobjekt zahlreiche Veranstaltungen stattfinden und dadurch das Risiko für die Beteiligten steigt. Durch solche Verstöße werden wichtige Interessen des Vermieters schwer beeinträchtigt, weil er den Behörden gegenüber für die Einhaltung verantwortlich ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Feuerpolizeiwidrige Vorkehrungen beziehungsweise Unterlassungen wiegen schwerer, wenn der Bestandnehmer im Bestandobjekt zahlreiche Veranstaltungen mit dem damit verbundenen erhöhten Risiko für die Sicherheit der Beteiligten abhält. Durch solche Vorkehrungen bzw Unterlassungen werden wichtige Interessen des Bestandgebers, der der Baupolizei und der Feuerpolizei gegenüber für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Auflagen verantwortlich ist, schwerstens beeinträchtigt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021098 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Schutzpflichten des Vermieters

Der Vermieter hat gegenüber Ihnen und Ihren Angehörigen Schutz- und Sorgfaltspflichten, vor allem bei Gefahrenquellen, die mit dem Zustand des Mietobjekts zusammenhängen und nicht für jeden leicht erkennbar sind. Er muss Sie davor schützen, soweit ihm das zumutbar ist, zumindest aber warnen. Verletzt er eine dieser Pflichten, haftet er für Schäden an Ihrer Person und Ihrem Eigentum.

günstig für Mieter Vermieter nimmt das Objekt nicht zurück

Nimmt der Vermieter das Objekt zum vereinbarten Termin nicht zurück, gerät er in Annahmeverzug und trägt die nachteiligen Folgen. Sie müssen die Sache zwar weiterhin in dem Zustand zurückstellen, in dem Sie sie übernommen haben. Ab diesem Zeitpunkt haften Sie aber nur noch für Beschädigungen oder Zerstörungen, die Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen.

Verwandte Fragen

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