Wiegt mein Fehler schwerer, wenn ich mehrere Vorschriften verletzt habe?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (35 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es kann aber auch eine Reihe für sich allein nicht grob fahrlässiger Fehlhandlungen grobe Fahrlässigkeit begründen, wenn diese in ihrer Gesamtheit als den Regelfall weit übersteigende Sorglosigkeit anzusehen sind.OGH 10 ObS 104/14p, 25.11.2014
- Hier: Arbeitsunfall mit einem Stapler.OGH 9 ObA 94/13h, 29.10.2013
- Im Wesentlichen ist zu prüfen, ob nach objektiver Betrachtungsweise ganz einfache und naheliegende Überlegungen in Bezug auf den Arbeitnehmerschutz nicht angestellt wurden.OGH 10 ObS 27/09g, 16.06.2009
- Hier: Arbeitsunfall an einer Fräseinrichtung - grob fahrlässige Außerachtlassung von Arbeitnehmerschutzvorschriften bejaht.OGH 10 ObS 145/07g, 04.03.2008
- Bei der Beurteilung des Fahrlässigkeitsgrads misst die Rechtsprechung der Schwere des Sorgfaltsverstoßes und der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts besondere Bedeutung zu.OGH 10 ObS 145/07g, 04.03.2008
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hier: § 213a ASVG.OGH 10 ObS 321/98y, 10.11.1998
- Arbeitsunfall auf einem begehbaren Arbeitsgerüst.OGH 10 ObS 104/98m, 14.04.1998
- Dabei ist im Wesentlichen zu prüfen, ob der Betreffende ganz einfache und naheliegende Überlegungen nicht angestellt hat.OGH 10 ObS 84/95, 08.06.1995
- Es kann nicht gesagt werden, dass eine Fahrgeschwindigkeit von neunzig km/h in einer durch den Radius von zweihundert Meter weit gezogenen Kurve auf trockener Fahrbahn bei einem Fahrer, der durch die Ablegung der Fahrprüfung einen gewissen Nachweis der Verkehrstauglichkeit erbracht und außerhalb der Schulfahrten auch bereits sechshundert Kilometer zurückgelegt hatte, die Wahrscheinlichkeit eines Unfalles geradezu leicht erkennbar nahelegte.OGH 7 Ob 140/74, 29.08.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085332 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 35.
- OGH 8 ObA 22/25f, 30.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 23/25k, 25.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 68/24a, 19.09.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 3/24t, 24.01.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 68/23z, 18.10.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 74/23g, 18.10.2023, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 127/23m, 27.09.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 9 ObA 2/23v, 16.02.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 102/22y, 19.12.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 142/22s, 23.11.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 213a · Integritätsabgeltung
- ASVG § 334
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Pflichtverletzung gilt nur dann als beharrlich, wenn sie sich wiederholt hat. Ein einzelner Vorfall genügt nur, wenn er so schwer wiegt, dass man daraus zu Recht auf eine dauerhafte Haltung des Beschäftigten schließen kann.
Ja, das kann sein. Bei wiederholten Verfehlungen geht das Vertrauen schrittweise verloren. Haben Sie das Vertrauen Ihres Arbeitgebers dagegen lange Zeit gerechtfertigt, kann es trotz einer einmaligen Verfehlung erhalten bleiben, wobei Ihr Gesamtverhalten zu berücksichtigen ist.