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Wer ist Mieter, solange die Verlassenschaft noch läuft?

günstig für Erbe betrifft Erbe, Vermieter, Mieter
Vor der Einantwortung ist die Verlassenschaft Mieter, danach sind es die Erben, denen der Nachlass eingeantwortet wurde. Der Tod eines Vertragsteils hebt den Mietvertrag nicht auf; besondere Regeln für den Übergang im Erbweg gibt es dafür nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

§ 1116a ABGB enthält bezüglich des Rechtsüberganges im Erbweg keine von den allgemeinen Vorschriften abweichende Sonderregelung für Bestandrechte. Diese Gesetzesstelle besagt nur, dass durch den Tod eines Vertragsteiles der Bestandvertrag nicht aufgehoben wird. Es sind daher vor der Einantwortung der ruhende Nachlass, nach der Einantwortung die berufenen Erben, denen der Nachlass eingeantwortet wurde, Mieter der Geschäftsräume des verstorbenen Mieters.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021182 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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