Wer ist Mieter, solange die Verlassenschaft noch läuft?
günstig für Erbe betrifft Erbe, Vermieter, Mieter
Vor der Einantwortung ist die Verlassenschaft Mieter, danach sind es die Erben, denen der Nachlass eingeantwortet wurde. Der Tod eines Vertragsteils hebt den Mietvertrag nicht auf; besondere Regeln für den Übergang im Erbweg gibt es dafür nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
§ 1116a ABGB enthält bezüglich des Rechtsüberganges im Erbweg keine von den allgemeinen Vorschriften abweichende Sonderregelung für Bestandrechte. Diese Gesetzesstelle besagt nur, dass durch den Tod eines Vertragsteiles der Bestandvertrag nicht aufgehoben wird. Es sind daher vor der Einantwortung der ruhende Nachlass, nach der Einantwortung die berufenen Erben, denen der Nachlass eingeantwortet wurde, Mieter der Geschäftsräume des verstorbenen Mieters.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Fehlt es an gemäß § 14 MRG eintrittsberechtigten Personen oder wollen diese das Mietverhältnis nicht fortsetzen oder fällt das Mietverhältnis gar nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung, wird das Mietverhältnis zunächst mit der Verlassenschaft, nach der Einantwortung mit dem Erben fortgesetzt.OGH 5 Ob 258/08i, 03.03.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021182 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 5 Ob 8/19s, 25.04.2019, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 132/18t, 17.07.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Erbrecht · Vererbung des Mietrechts
Erbrecht · Klage gegen die Verlassenschaft
Mietrecht · Mietwohnung nach dem Tod des Mieters
Mietrecht · Mietvertrag nach dem Tod ohne Eintrittsberechtigte
Mietrecht · Tod des Geschäftsraummieters und Anhebung