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Gilt mein Mietvertrag weiter, wenn das Fruchtgenussrecht endet?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Fruchtnießer, Eigentümer
Ja. Endet das Fruchtgenussrecht, erlischt Ihr Vertrag nicht - der Eigentümer tritt in das Mietverhältnis ein. Unterliegt der Mietgegenstand dem Mietrechtsgesetz, kann er Ihnen nur aus einem wichtigen Grund kündigen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 13.12.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Ein von einem Fruchtnießer als Vermieter abgeschlossener Mietvertrag, betreffend einen dem MRG unterliegenden Bestandgegenstand kann nach Beendigung des Fruchtgenußrechtes vom Eigentümer des Bestandgegenstandes gemäß § 30 Abs 1 MRG nur aus einem wichtigen Grund aufgekündigt werde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021228 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Hauptmiete beim Nutzungsberechtigten

Nein. Wenn Ihnen jemand die Wohnung vermietet, der selbst nur ein Nutzungsrecht an dieser einen Wohnung hat, entsteht keine Hauptmiete. Hauptmiete kann nur begründen, wer Eigentümer ist oder wer die ganze Liegenschaft nutzen darf. Ist der Nutzungsberechtigte zugleich Miteigentümer, kann er als Vertreter aller Miteigentümer aber sehr wohl einen Hauptmietvertrag schließen.

günstig für Vermieter Weiterbenützung nach Ende des Mietvertrags

Ein Mietverhältnis endet mit dem Kündigungstermin, wenn die Kündigung für wirksam erklärt wurde; ein später ergangenes Urteil ändert daran nichts. Bleiben Rechte und Pflichten darüber hinaus aufrecht, setzt das voraus, dass Sie mit Zustimmung des Vermieters weiter benützen oder das Gericht die Räumungsfrist verlängert hat.

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