Zum Inhalt springen

Werden Arbeitskräfte überlassen oder ein Werk bestellt?

günstig für Unternehmer betrifft Unternehmer, Auftraggeber, Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Von Überlassung spricht man, wenn nur Arbeitskräfte gegen ein nach dem Umfang bemessenes Entgelt zur Verfügung gestellt werden, während der Empfänger sie anweist und überwacht - ein bestimmter Arbeitserfolg ist dann nicht geschuldet. Der Überlasser steht nur für durchschnittliche fachliche Eignung und Arbeitsbereitschaft ein, sein Entgelt hängt nicht vom Ergebnis ab.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 27.06.2017 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Ein Dienstnehmerüberlassungsvertrag in Abgrenzung zum Werkvertrag liegt vor, wenn nur die Zurverfügungstellung von Dienstnehmern gegen (nach dem Umfang der Überlassung bemessenes) Entgelt, nicht aber ein bestimmter Arbeitserfolg vereinbart ist, während die Instruierung und Überwachung der Dienstnehmer dem obliegt, dem sie überlassen wurden. Der Überlassende hat nur für die durchschnittliche fachliche Qualifikation und die Arbeitsbereitschaft der Dienstnehmer einzustehen; sein Entgeltungsanspruch ist vom Arbeitsergebnis unabhängig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021302 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Verjährung bei nicht ausgeführtem Werk

Verlangt ein Unternehmer das Entgelt, obwohl das Werk nicht ausgeführt wurde, muss er einem Verbraucher die Gründe dafür mitteilen, dass er sich nichts erspart oder anderweitig verdient hat. Die Verjährungsfrist beginnt in diesem Fall zu jenem Zeitpunkt, zu dem ihm diese Mitteilung objektiv möglich war.

günstig für Konsument Entgelt bei nicht ausgeführtem Werk

Ja. Bleibt die Arbeit aus und verlangt der Unternehmer trotzdem Entgelt, muss er Ihnen die Gründe dafür mitteilen, dass er sich nichts erspart und nichts anderweitig verdient hat. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn er nur einen Teil des Entgelts verlangt.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Arbeitskräfteüberlassung oder Werkvertrag
Arbeitsrecht · Haftung bei Überlassung von Arbeitskräften
Arbeitsrecht · Lohnzahlung bei Arbeitskräfteüberlassung
Arbeitsrecht · Arbeitskräfteüberlassung und Entgeltrisiko
Arbeitsrecht · Leiharbeit und zweites Arbeitsverhältnis