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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch · unverändert seit 1917

ABGB § 1165

2. Werkvertrag. § 1165. Der Unternehmer ist verpflichtet, das Werk persönlich oder unter seiner persönlichen Verantwortung ausführen zu lassen.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Was die Gerichte dazu entschieden haben

Die Angaben und Bilder im Katalog oder Prospekt eines Reiseveranstalters sind keine unverbindliche Werbung. Sie gelten als ausdrückliche Zusage der beschriebenen Eigenschaften, etwa der Entfernung zum Strand oder des Zustands des Strandes. Der Grund ist, dass Reisen üblicherweise nach diesen Katalogen gebucht werden und die Reisenden darauf vertrauen; anderes gilt nur, wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Der Reiseveranstalter. Wenn das Reisebüro Ihre Erklärungen entgegennimmt und weiterleitet oder Ihnen die Antwort des Veranstalters übermittelt, ist es nicht Ihr Bote, sondern Gehilfe des Veranstalters. Das Risiko einer fehlerhaften Weiterleitung tragen daher nicht Sie, sondern der Veranstalter.

Hat sich der Verkäufer im Vertrag auch verpflichtet, ein Bauwerk herzustellen, sind die damit beauftragten Firmen seine Gehilfen. Für deren Verschulden muss er einstehen. Beim gewöhnlichen Kauf einer Sache, die der Verkäufer selbst von einem Dritten erworben hat, gilt das nicht.

Ein Arbeitnehmer schuldet seine Arbeitsleistung für eine bestimmte Zeit, nicht einen bestimmten Erfolg. Der Umfang seiner Pflicht bemisst sich nicht nach einer vorgegebenen Stückzahl. Der Lohn steht daher der Arbeitszeit gegenüber und nicht der Menge der erledigten Arbeit.

Beim Arbeitsvertrag stellen Sie Ihre Arbeitskraft für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung, ohne dass ein bestimmtes Ergebnis geschuldet ist. Beim Werkvertrag kommt es dagegen auf das fertige Ergebnis als geschlossene Einheit an. Entscheidend ist, was die Beteiligten wollten: die Bezahlung der Arbeitskraft oder die Herstellung eines bestimmten Erfolges.

Wurde nichts Besonderes vereinbart, muss der Unternehmer das Werk so ausführen, wie es im redlichen Geschäftsverkehr üblich ist. Maßstab ist, was für Arbeiten dieser Art üblich oder angemessen ist.

Der Unternehmer muss das Werk so ausführen, dass es alle Eigenschaften hat, die ausdrücklich vereinbart wurden. Dazu zählen auch jene Eigenschaften, die sich aus der Art des Geschäfts stillschweigend ergeben. Der entschiedene Fall betraf die Eindeckung eines Hauses.

Wer Sie befördert, muss auch darauf achten, dass Sie dabei körperlich nicht zu Schaden kommen; das gehört zum Beförderungsvertrag. Werden Sie dennoch verletzt, müssen Sie das Verschulden der Leute des Unternehmens nicht beweisen. Das Unternehmen muss beweisen, dass es kein Verschulden trifft.

Ja, das ist nicht schon deshalb unzulässig, weil es vom Gesetz abweicht, auch wenn es als ungewöhnlich gilt. Wird als Subunternehmer vereinbart, dass Sie erst bezahlt werden, wenn der Auftraggeber selbst sein Geld bekommt, muss dieser Ihre Forderung ohne unnötigen Verzug betreiben und alles zur Eintreibung Gebotene tun. Hat er nur einen Teil der Arbeiten weitergegeben, darf das Risiko auch nur diesen Teil betreffen.

Hätten Sie bei einer Warnung des Unternehmers einen zusätzlichen Auftrag außerhalb des Werks erteilt und würde das Werk damit einwandfrei funktionieren, können Sie diese zusätzliche Arbeit nicht über die Gewährleistung verlangen. Sie brauchen dafür eine Anpassung des Vertrags wegen des Irrtums. Ohne eine solche Anpassung dürfen Sie die Zahlung nicht verweigern.

Nein, nicht ohne neue Vereinbarung. Stellt der Unternehmer bei der von Ihnen verlangten Nachbesserung fest, dass der Mangel nicht von ihm stammt, muss er Ihnen das sagen und einen neuen, kostenpflichtigen Auftrag verlangen. Tut er das nicht, kommt kein neuer Vertrag zustande; ein solcher kann allerdings auch schlüssig oder bedingt zustande kommen.

Für den Vertrag mit Ihrem Rechtsanwalt gelten die Regeln über die Bevollmächtigung, nicht jene über Dienst- oder Werkverträge. Haben Sie ein Pauschalhonorar vereinbart und entziehen Sie die Vollmacht, bevor die vereinbarte Arbeit fertig ist, steht dem Anwalt nur ein angemessener Teil des Honorars zu.

Nein. Bestellt der Generalunternehmer etwas für das zu errichtende Haus, ist das ein Vertrag zu Ihren Gunsten. Genau darin liegt der Zweck eines Generalunternehmers: Sie haften den beigezogenen Firmen nicht und schulden nur das, was der Generalunternehmer aus Ihrer Vereinbarung mit ihm verlangen kann. Nur er steht in einem Vertragsverhältnis zu Ihnen und haftet Ihnen für die Arbeiten.

Ja. Verkauft ein Händler Waren, deren richtige Verwendung besondere Kenntnisse verlangt, muss er Sie anleiten, Ihnen eine schriftliche Bedienungsanweisung geben und Sie bei schwierigen Maschinen sogar einschulen. Unterlässt er das, haftet er für die daraus entstehenden Schäden, und zwar auch dann, wenn Sie ihn nie darum gebeten haben.

Ob ein Mietvertrag oder ein Werkvertrag vorliegt, hängt nicht davon ab, welche Geräte eingesetzt werden. Entscheidend ist, ob Ihnen das Gerät für eine bestimmte Zeit gegen Entgelt zum Gebrauch überlassen wird, oder ob der Unternehmer es selbst einsetzt, um für Sie ein Ergebnis herzustellen.

Bei einem Dienstvertrag schulden Sie Ihre Arbeitsbereitschaft für eine bestimmte Zeit, ohne dass von vornherein ein bestimmter Erfolg festgelegt ist. Beim Werkvertrag schulden Sie dagegen ein fertiges Ergebnis, das Sie auch gemeinsam mit anderen erbringen dürfen. Dass jemand weisungsgebunden arbeitet, kann auch bei einem Werkvertrag vorkommen.

Entscheidend ist, ob das Ziel des Vertrags ein bestimmter Arbeitserfolg war, für den Sie bezahlt werden, oder ob Ihre Arbeitskraft für eine gewisse Dauer zur Verfügung gestellt und entlohnt werden sollte. Im ersten Fall liegt ein Werkvertrag vor, im zweiten ein Dienstvertrag. Wie die Parteien den Vertrag bezeichnen, entscheidet dabei nicht.

Der zahnärztliche Behandlungsvertrag ist ein gemischter Vertrag, der auch Elemente eines Werkvertrags enthält - etwa bei der Herstellung einer Prothese. Was im Einzelnen gilt, hängt von der vereinbarten Leistung ab. Stellt ein Zahntechniker nur die Brücke her, ist das ein reiner Werkvertrag.

Das hängt davon ab, wie es aufgetreten ist. Wer das Programm zusammenstellt und die Reise selbst zur Buchung anbietet, ist Veranstalter; wer nur einen Anspruch auf fremde Leistungen besorgt, ist Vermittler. Bleibt das unklar - etwa weil eigene Prospekte verwendet oder der Veranstalter verschwiegen wird -, wird das Reisebüro als Veranstalter behandelt.

Wenn Sie eine Verbesserung verlangen, dürfen Sie dafür eine angemessene Frist setzen. Sie dürfen aber nicht darüber hinaus bestimmen, wie, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen gearbeitet wird, wenn das nicht schon der Vertrag vorsieht. Stellen Sie trotzdem solche Bedingungen, behalten Sie zwar Ihr Recht auf Verbesserung, dürfen aber das Entgelt nicht mehr deshalb zurückhalten.

Der Liftbetreiber. Sie müssen zwar fahrtauglich sein, das nötige Können und die passende Ausrüstung haben und dürfen niemanden gefährden. Behauptet der Betreiber, Sie hätten dagegen verstoßen, muss er das beweisen; dass sich Ihre Schier gekreuzt haben, reicht dafür nicht aus.

Der Subunternehmer hat einen Vertrag nur mit dem Generalunternehmer, nicht mit dem Bauherrn; gegenüber dem Bauherrn ist er selbständiger Erfüllungsgehilfe des Generalunternehmers. Die Auslegung der Verträge kann aber ergeben, dass die beiden Verträge teilweise verknüpft sind, sodass sich etwa eine Änderung des Leistungsumfangs auch auf den Vertrag mit dem Subunternehmer auswirkt.

Ja. Der Vertrag mit dem Krankenhaus zielt in erster Linie auf die Heilbehandlung, umfasst aber auch Pflege, Unterbringung und die Wahrung Ihrer körperlichen Sicherheit. Der Träger muss vorbeugen, dass Sie nicht durch andere Patienten, Besucher, Geräte oder sonstige Anlagen zu Schaden kommen. Unter bestimmten Umständen sind auch Begleitpersonen geschützt.

Der Beförderungsvertrag kommt in der Regel mit dem Kauf einer Fahrkarte zustande. Das Eisenbahnunternehmen muss dafür sorgen, dass die Zugänge zu den Zügen sicher sind. Daran ändert sich nichts, wenn der Schalter vorübergehend geschlossen ist, die Anlagen aber weiter benützt werden dürfen.

Ja. Wer als Fachbetrieb eine Auskunft gibt, haftet für den Schaden, der aus einer falschen Auskunft entsteht. Dafür muss keine eigene Zahlung geleistet worden sein; eine Gegenleistung anderer Art genügt.

Beauftragen Sie einen Steuerberater im Einzelfall mit einem Gutachten, einer Auskunft, einer Bilanz oder einer Steuererklärung, liegt ein Werkvertrag vor. Übernimmt er dagegen Ihre laufende Betreuung und Beratung in Steuersachen, besteht ein Dauerschuldverhältnis mit Zügen eines Dienstvertrags und einer Geschäftsbesorgung.

Ein Reisebüro, das ein Veranstalter ständig mit der Vermittlung von Verträgen betraut, arbeitet wie ein Handelsvertreter. Macht das Reisebüro bei dieser Tätigkeit einen Fehler, etwa bei der Preisberechnung, muss es dafür neben dem Reiseveranstalter einstehen.

Ja. Mehrere Unternehmen auf einer Baustelle müssen aufeinander achtgeben, und in den Schutzbereich der einzelnen Werkverträge sind auch die Beschäftigten der anderen Firmen einbezogen. Werden Sie verletzt, können Sie Ihren Schaden daher unmittelbar gegen das andere Unternehmen geltend machen, das für seine Leute einzustehen hat.

Was ein Unternehmer herstellen muss, ergibt sich aus dem Vertrag und den darin enthaltenen Beschreibungen. Ist das nicht eindeutig, wird der Vertrag ausgelegt. Vereinbart werden können Eigenschaften des fertigen Werkes ebenso wie eine bestimmte Art der Ausführung.

Bei solchen Verträgen setzt ein Unternehmen auf Ihrer Liegenschaft Maßnahmen zur Energieeinsparung oder zur Energieversorgung um. Es finanziert diese Maßnahmen über seine Bank vor und holt sich das Geld über die eingesparte Energie oder die Energiepreise zurück. Alle diese Verträge laufen über mehrere Jahre.

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