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Haftet die Leihfirma für die Arbeitsfehler ihrer überlassenen Leute?

günstig für Überlasser betrifft Unternehmer, Arbeitgeber, Beschäftigerbetriebe, Leiharbeitnehmer
Wer Arbeitskräfte überlässt, schuldet nur die Bereitstellung des Arbeitnehmers. Für schlechte Arbeit dieses Arbeitnehmers haftet er nicht. Er steht aber dafür ein, dass die Person die übliche fachliche Eignung hat und zur Arbeit bereit ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 18.02.2025 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Vertragsgegenstand der Arbeitnehmerüberlassung ist die Bereitstellung eines Dienstnehmers zum Zwecke der Arbeitsleistung. Dieser ist aber nicht Erfüllungsgehilfe des Verleihers (seines Dienstgebers), der daher auch nicht für eine schlechte Arbeitsleistung seines Dienstnehmers haftet. Der Verleiher haftet jedoch für die durchschnittliche berufliche oder fachliche Qualifikation und die Arbeitsbereitschaft des überlassenen Dienstnehmers.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021287 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 19.

Im Gesetz

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