Bin ich Angestellter, obwohl ich als freier Mitarbeiter arbeite?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 25.11.2020 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: redaktionelle Mitarbeiterin.OGH 9 ObA 43/20v, 25.11.2020
- Hier: Freie Journalistin als freie Dienstnehmerin.OGH 9 ObA 110/06a, 15.11.2006
- Außendienstmitarbeiter.OGH 8 ObA 26/99b, 08.07.1999
- RundfunkmitarbeiterOGH 4 Ob 8/81, 16.03.1982
- Hier: Regisseur, der fast ausschließlich für den ORF gearbeitet hat und regelmäßig nicht nur Einzelsendungen, sondern auch ganze Sendereihen gestaltet hat und nicht das Unternehmerrisiko getragen hat.OGH 4 Ob 51/81, 17.11.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021375 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 9 ObA 43/20v, 25.11.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1151 · Von Verträgen über Dienstleistungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Dass Sie regelmäßig und dauerhaft Arbeit leisten, macht Sie noch nicht zum Angestellten. Auch ein freies Dienstverhältnis kann auf Dauer angelegt sein und regelmäßige Leistungen vorsehen.
Für die Frage, ob eine Tätigkeit einem Betrieb zuzurechnen ist, kommt es nicht darauf an, ob jemand persönlich oder wirtschaftlich abhängig war. Entscheidend ist, dass die verunglückte Person in diesen Betrieb wie ein Arbeitnehmer eingegliedert war.