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Bin ich Angestellter, obwohl ich als freier Mitarbeiter arbeite?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, freie Mitarbeiter
Das kann sein. Wird Ihre Arbeit in einem organisierten Betrieb erbracht und sind Sie in dessen Ordnung eingegliedert, kann schon die Bindung an bestimmte sachliche Vorgaben zusammen mit einer Sie voll beanspruchenden Beschäftigung genügen. Dann liegt persönliche Abhängigkeit und damit ein Arbeitsverhältnis vor.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 25.11.2020 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Wenn die für den Arbeitsvertrag typische individuelle Weisung des Arbeitgebers dort, wo die Arbeitsleistung innerhalb eines organisierten Betriebes erbracht wird, weitgehend durch die Eingliederung des Arbeitnehmers in die betriebliche Ordnung mit ihren vielfältigen Überordnungsbeziehungen und Unterordnungsbeziehungen vermittelt wird, kann in Grenzfällen die vereinbarte Bindung an bestimmte sachliche Erfordernisse und Grundsätze in Verbindung mit einer ausschließlichen und ihn voll in Anspruch nehmenden Beschäftigung die freie Bestimmung des eigenen Verhaltens so weit einschränken, dass bereits von persönlicher Abhängigkeit gesprochen und demgemäß ein Arbeitsverhältnis angenommen werden muss (Mitarbeiter des ORF, der Redaktionsdienst leistet, als Fernsehnachrichtensprecher tätig ist und Beiträge in periodisch wiederkehrenden Informationsendungen und Kultursendungen gestaltet).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021375 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Regelmäßige Arbeit im freien Dienstverhältnis

Nein. Dass Sie regelmäßig und dauerhaft Arbeit leisten, macht Sie noch nicht zum Angestellten. Auch ein freies Dienstverhältnis kann auf Dauer angelegt sein und regelmäßige Leistungen vorsehen.

günstig für Arbeitgeber Eingliederung in einen fremden Betrieb

Für die Frage, ob eine Tätigkeit einem Betrieb zuzurechnen ist, kommt es nicht darauf an, ob jemand persönlich oder wirtschaftlich abhängig war. Entscheidend ist, dass die verunglückte Person in diesen Betrieb wie ein Arbeitnehmer eingegliedert war.

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