Zählt meine Betriebspension als Entgelt für meine Arbeit?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 29.09.2016 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1988)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die mit einer Pensionszusage abgegoltene Betriebstreue ist grundsätzlich nicht vom Ausmaß der vereinbarten Wochenarbeitszeit abhängig.OGH 9 ObA 77/16p, 29.09.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021510 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 9 ObA 77/16p, 29.09.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Für betriebliche Pensions- und Ruhegeldleistungen definitiv gestellter Sparkassenangestellter, die einer Pension nach dem allgemeinen Sozialversicherungsrecht entsprechen sollen, reicht eine Betriebsvereinbarung als Grundlage aus. Der Kollektivvertrag der Sparkassen deckt eine solche Regelung ab.
Im Einzelvertrag kann vorgesehen werden, dass ein Anspruch auf Versorgungsleistungen erst nach Ablauf einer Frist entsteht. Diese Wartezeit bezieht sich auf das aufrechte Arbeitsverhältnis: Der Anspruch entsteht nur, wenn Ihr Arbeitsverhältnis während der vereinbarten Zeit ununterbrochen bestanden hat. Nach Ablauf der Wartezeit besteht ein Anspruch auf die Anwartschaft.