Muss der Auftraggeber auf meine Sicherheit achten?
günstig für Auftragnehmer betrifft Auftragnehmer, Auftraggeber, Unternehmer, Arbeitnehmer
Ja. Auch wer nur ein Werk bestellt und nicht Ihr Arbeitgeber ist, trifft Ihnen gegenüber eine Fürsorgepflicht. Sie zeigt sich vor allem in Informations-, Warn- und Sicherungspflichten für den Bereich, in dem Sie arbeiten. Ob sie im Einzelfall verletzt wurde, hängt von den konkreten Umständen ab.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1932, zuletzt bestätigt am 23.10.2025 (12 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1932)
Fürsorgepflicht des Bestellers eines Werkes.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob der Werkbesteller seine Fürsorgepflicht, vor allem in Form von Informations‑, Warn‑ und Sicherungspflichten, verletzt hat, ist eine Frage des Einzelfalls und begründet im Allgemeinen keine erhebliche Rechtsfrage.OGH 8 Ob 56/15s, 27.05.2015
- Gefährliche Malerarbeiten in FabrikOGH 2 Ob 134/82, 21.09.1982
- ModellvertragOGH 7 Ob 577/77, 30.06.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021526 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 2 Ob 179/25z, 23.10.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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