Haftet der Auftraggeber, wenn sich die Fachfirma selbst gefährdet?
günstig für Auftraggeber betrifft Auftraggeber, Bauherren, Handwerker, Unternehmer
In der Regel nein. Der Auftraggeber muss zwar für Ihre Sicherheit sorgen, soweit Sie sich in seinen Bereich begeben. Er haftet aber nicht dafür, dass sich eine Fachfirma sogar trotz Warnung in eine offensichtliche Gefahr begibt, statt sie zu beseitigen. Über die typischen Gefahren ihres eigenen Fachs muss er nicht aufklären.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 10.02.2017 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Die Fürsorgepflicht des Werkbestellers und seiner Erfüllungsgehilfen kann sich nicht darauf erstrecken, dass der fachkundige Unternehmer (sogar noch trotz Warnung) sich in eine offensichtliche Gefahr begibt, anstatt dieselbe zu beheben oder ihre Beseitigung zu veranlassen (vgl JBl 1966,206).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier keine derart offensichtliche Gefahr, da dem Kläger nicht klar sein musste, die von ihm als „Laufbrücke“ benützten Schalungsbretter könnten verrutschen und zum Absturz führen.OGH 1 Ob 174/16v, 10.02.2017
- Der Auftraggeber muss Fachunternehmen nicht über die in ihren Tätigkeitsbereich typisch auftretenden Gefahren warnen.OGH 9 Ob 54/14b, 26.08.2014
- Der Umfang der Fürsorgepflicht richtet sich danach, wie weit sich der Unternehmer in eine der Sphäre des Bestellers zugeordneten Bereich begibt, in dem er gefährdet ist.OGH 9 Ob 54/14b, 26.08.2014
- Die Fürsorgepflicht nach den §§ 1157, 1169 ABGB umfasst allerdings nicht mit dem auszuführenden Werk unmittelbar verbundene, aber für den Unternehmer erkennbare Gefahren.OGH 8 Ob 144/06v, 30.08.2007
- Die Fürsorgepflicht erstreckt sich auch nicht auf mit dem auszuführenden Werk unmittelbar verbundene und für den Unternehmer und seine Hilfskräfte nach ihren Fachkenntnissen erkennbare Gefahren.OGH 2 Ob 2363/96f, 14.11.1996
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Gefährliche Malerarbeiten in Fabrik.OGH 2 Ob 134/82, 21.09.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021808 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 1 Ob 174/16v, 10.02.2017, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 129/15g, 28.06.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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