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Haftet der Auftraggeber, wenn sich die Fachfirma selbst gefährdet?

günstig für Auftraggeber betrifft Auftraggeber, Bauherren, Handwerker, Unternehmer
In der Regel nein. Der Auftraggeber muss zwar für Ihre Sicherheit sorgen, soweit Sie sich in seinen Bereich begeben. Er haftet aber nicht dafür, dass sich eine Fachfirma sogar trotz Warnung in eine offensichtliche Gefahr begibt, statt sie zu beseitigen. Über die typischen Gefahren ihres eigenen Fachs muss er nicht aufklären.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 10.02.2017 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Die Fürsorgepflicht des Werkbestellers und seiner Erfüllungsgehilfen kann sich nicht darauf erstrecken, dass der fachkundige Unternehmer (sogar noch trotz Warnung) sich in eine offensichtliche Gefahr begibt, anstatt dieselbe zu beheben oder ihre Beseitigung zu veranlassen (vgl JBl 1966,206).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021808 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

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