Wozu bin ich bei einem freien Dienstvertrag verpflichtet?
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 20.02.2026 (17 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1988)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 48 ASGGOGH 8 ObA 240/95, 14.09.1995
- Soweit der Verwaltungsgerichtshof in der Entscheidung ecolex 1990, 183 bei der Beurteilung, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, auf andere Kriterien als die persönliche Abhängigkeit abstellte, vermag ihm der OGH nicht zu folgen. (§ 48 ASGG)OGH 9 ObA 35/91, 10.04.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021743 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 17.
- OGH 8 ObA 2/26s, 20.02.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObS 4/24g, 27.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 43/20v, 25.11.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 62/18b, 29.08.2019, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 50/18w, 28.06.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 40/16x, 24.06.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1151 · Von Verträgen über Dienstleistungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Dass ein Sondervertrag im öffentlichen Dienst der Zustimmung einer anderen Stelle bedarf, ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Gegen diese Regelung bestehen keine Bedenken.
Ja. Dass für Dienstverhältnisse nach dem Vertragsbedienstetengesetz wichtige Teile des Arbeitsverfassungsgesetzes nicht gelten, hindert Bund, Land oder Gemeinde nicht daran, sich am besonderen Feststellungsverfahren auch für solche Dienstverhältnisse zu beteiligen.