Zum Inhalt springen

Wozu bin ich bei einem freien Dienstvertrag verpflichtet?

günstig für Dienstnehmer betrifft Dienstnehmer, Auftraggeber, Arbeitnehmer, Unternehmer
Sie schulden die Arbeit selbst, erbringen sie aber weitgehend selbstständig und ohne persönliche Abhängigkeit. Vorschriften darüber, wie Sie sich dabei persönlich zu verhalten haben, bestehen nicht. Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, misst sich nach dieser persönlichen Abhängigkeit und nach keinem anderen Maßstab.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 20.02.2026 (17 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1988)

Der "freie Arbeitsvertrag (Dienstvertrag)" verpflichtet zur Arbeit ohne persönliche Abhängigkeit, weitgehend selbständig und frei von Beschränkungen des persönlichen Verhaltens.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021743 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 17.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Dienstgeber Zustimmung zu Sonderverträgen im öffentlichen Dienst

Nein. Dass ein Sondervertrag im öffentlichen Dienst der Zustimmung einer anderen Stelle bedarf, ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Gegen diese Regelung bestehen keine Bedenken.

günstig für Dienstgeber Beteiligung der Gebietskörperschaften

Ja. Dass für Dienstverhältnisse nach dem Vertragsbedienstetengesetz wichtige Teile des Arbeitsverfassungsgesetzes nicht gelten, hindert Bund, Land oder Gemeinde nicht daran, sich am besonderen Feststellungsverfahren auch für solche Dienstverhältnisse zu beteiligen.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Freier Dienstvertrag und Weisungsbindung
Arbeitsrecht · Merkmale eines Arbeitsverhältnisses
Arbeitsrecht · Freier Dienstvertrag und Arbeitsvertrag
Arbeitsrecht · Abgrenzung Dienstvertrag und Werkvertrag
Arbeitsrecht · Persönliche Abhängigkeit beim Dienstvertrag