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Sind mehrere befristete Verträge im Saisonbetrieb zulässig?

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Ja. Wird der Betrieb in der toten Saison stillgelegt, rechtfertigt das in der Regel, befristete Arbeitsverträge aneinanderzureihen. Voraussetzung ist, dass die Auslastung Ihre Beschäftigung in dieser Zeit tatsächlich nicht zulässt. Dass ein Arbeitgeber Aufträge verliert, ist dagegen kein vergleichbarer Grund.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 28.09.2021 (8 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1989)

Die Stilllegung des Betriebs in der "toten Saison" rechtfertigt in der Regel die Aneinanderreihung einzelner auf bestimmte Zeit abgeschlossener Arbeitsverträge.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021795 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Kettenverträge und unbefristetes Dienstverhältnis

Reiht Ihr Arbeitgeber mehrere befristete Verträge aneinander, ist das Arbeitsverhältnis wie ein unbefristetes zu behandeln. Anders ist es nur, wenn besondere wirtschaftliche oder soziale Gründe diese Aneinanderreihung rechtfertigen.

günstig für Arbeitnehmer Rechtfertigung von Kettenarbeitsverträgen

Aneinandergereihte befristete Verträge sind nur zulässig, wenn besondere soziale oder wirtschaftliche Gründe sie im Einzelfall rechtfertigen. Dass Sie aus Sorge um den Arbeitsplatz einer weiteren Befristung zugestimmt haben, ist kein solcher Grund. Auch eine allgemeine Personalreduktion rechtfertigt es nicht, gerade Ihnen die Nachteile einer weiteren Befristung aufzubürden, wenn Ihre Arbeitskraft weiter gebraucht wird.

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