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Haftet der Handwerker, wenn ich das Material selbst vorgegeben habe?

günstig für Werkunternehmer betrifft Besteller, Werkunternehmer, Bauherren, Handwerker
Nein, insoweit nicht. Haben Sie den Stoff geliefert oder Anweisungen zur Ausführung gegeben und dadurch das Misslingen verursacht, entfällt in diesem Umfang die Gewährleistung des Unternehmers. Das gilt aber nur, wenn ihm keine schuldhafte Verletzung seiner Warnpflicht vorzuwerfen ist; er muss Ihren Beitrag verkehrsüblich prüfen und bei offenbarer Untauglichkeit warnen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 23.09.2020 (10 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1985)

Hat der Besteller infolge Lieferung ungeeigneten Stoffes oder durch seine Anweisungen über die Ausführung des Werkes selbst den Erfolg vereitelt oder den mangelhaften Erfolg herbeigeführt, scheidet im gleichen Umfang jede Gewährleistung des Werkunternehmers aus, wenn diesem eine schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Warnpflicht nicht zur Last fällt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021932 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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