Kann ich als Kunde die Arbeiten jederzeit stoppen lassen?
günstig für Auftraggeber betrifft Auftraggeber, Bauherren, Handwerker, Werkunternehmer, Konsument
Ein Unternehmer hat keinen Anspruch darauf, ein bestelltes Werk auch tatsächlich ausführen zu dürfen. Sie können als Auftraggeber den Beginn oder die Fortsetzung der Arbeiten verhindern. Niemand soll gezwungen werden, etwas herstellen zu lassen, woran er kein Interesse mehr hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf Ausführung oder Vollendung des Werkes, ein Recht auf Beschäftigung steht ihm nicht zu. Der Bestellter kann vielmehr nach seinem Belieben die Inangriffnahme oder die Fortsetzung und Vollendung des Werkes hindern, da es unbillig und unzweckmäßig wäre, ihn zu zwingen, das Werk auch dann herstellen zu lassen, wenn sein Interesse daran nicht mehr besteht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf Ausführung oder Vollendung des Werks. Der Besteller kann vielmehr nach seinem Belieben die Inangriffnahme oder die Fortsetzung und die Vollendung des Werks hindern, weil es unbillig und unzweckmäßig wäre, ihn zu zwingen, das Werk auch dann herstellen zu lassen, wenn sein Interesse daran nicht mehr besteht.OGH 7 Ob 43/14w, 04.06.2014
- Hier: Inanspruchnahme von nur einem von mehreren Flügen eines Kombinationsangebots durch den Verbraucher.OGH 4 Ob 164/12i, 17.12.2012
- Es ist anerkannt, dass im Rahmen eines Werkvertrags kein Anspruch des Unternehmers auf Herstellung und Abnahme des Werks besteht, weshalb die Abbestellung (Stornierung) durch den Besteller, sofern ‑ wie hier ‑ keine Abnahmeverpflichtung vereinbart wurde, nicht rechtswidrig ist; der Besteller hat allerdings die in § 1168 ABGB vorgesehenen Folgen zu tragen.OGH 3 Ob 126/11t, 14.12.2011
- Ob ein Werkunternehmer in Anbetracht der Umstände des Einzelfalls davon ausgehen konnte, dass die Werkbesteller an der Erfüllung kein Interesse mehr hätten, begründet keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung.OGH 8 Ob 91/08b, 14.10.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021809 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 8 Ob 173/25m, 28.01.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
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