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Kann ich als Kunde die Arbeiten jederzeit stoppen lassen?

günstig für Auftraggeber betrifft Auftraggeber, Bauherren, Handwerker, Werkunternehmer, Konsument
Ein Unternehmer hat keinen Anspruch darauf, ein bestelltes Werk auch tatsächlich ausführen zu dürfen. Sie können als Auftraggeber den Beginn oder die Fortsetzung der Arbeiten verhindern. Niemand soll gezwungen werden, etwas herstellen zu lassen, woran er kein Interesse mehr hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf Ausführung oder Vollendung des Werkes, ein Recht auf Beschäftigung steht ihm nicht zu. Der Bestellter kann vielmehr nach seinem Belieben die Inangriffnahme oder die Fortsetzung und Vollendung des Werkes hindern, da es unbillig und unzweckmäßig wäre, ihn zu zwingen, das Werk auch dann herstellen zu lassen, wenn sein Interesse daran nicht mehr besteht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021809 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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