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Kann der Handwerker mich zwingen, die Arbeit ausführen zu lassen?

günstig für Auftraggeber betrifft Auftraggeber, Handwerker, Unternehmer, Konsumenten
Der Handwerker kann nicht verlangen, dass Sie ihn das Werk herstellen lassen oder es abnehmen. Ihre Pflicht besteht darin, das vereinbarte Entgelt zu zahlen. Wenn Sie nicht mitwirken und die Arbeit dadurch unterbleibt, treffen Sie nur die Folgen, die das Gesetz für diesen Fall vorsieht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 16.09.2025 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Das Gesetz kennt im Rahmen eines Werkvertrages keinen Anspruch des Unternehmers auf Herstellung und Abnahme des Werkes. Die Pflicht des Bestellers erschöpft sich in der Gegenleistung. Nimmt er das Werk nicht an verhindert er die Ausführung des Werkes, indem er nicht mitwirkt, so hat es bei den Folgen des § 1168 ABGB und des Annahmeverzuges zu bleiben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021831 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Im Gesetz

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