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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 16.09.2025 · Fall aus Wien

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 6 Ob 171/24a

Worum es ging: Genügt es, in der Klage auf beigelegte Unterlagen zu verweisen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

In der Klage müssen Sie die Tatsachen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt, selbst vorbringen. Ein bloßer Hinweis auf beigelegte Urkunden reicht dafür nicht aus.

Bleibt die Arbeit aus Gründen auf Ihrer Seite aus und verlangt der Unternehmer trotzdem sein Entgelt, müssen Sie als Auftraggeber genau behaupten und beweisen, was er sich dadurch erspart hat. Die eigene Arbeitsleistung, die er nicht erbringen musste, gilt dabei nicht als Ersparnis.

Der Handwerker kann nicht verlangen, dass Sie ihn das Werk herstellen lassen oder es abnehmen. Ihre Pflicht besteht darin, das vereinbarte Entgelt zu zahlen. Wenn Sie nicht mitwirken und die Arbeit dadurch unterbleibt, treffen Sie nur die Folgen, die das Gesetz für diesen Fall vorsieht.

Klagt ein Unternehmer sein Entgelt ein, weil die Arbeit aus Gründen auf Ihrer Seite unterblieben ist, muss er nicht selbst behaupten, dass er sich nichts erspart oder anderweitig nichts verdient hat. Solche Einwendungen müssen Sie als Auftraggeber erheben.

Wenn die Arbeit aus Gründen unterbleibt, die beim Auftraggeber liegen, bekommt der Unternehmer trotzdem das vereinbarte Entgelt. Diese Zahlung ist Entgelt für die Leistung und kein Schadenersatz. Für Sie bedeutet das, dass es nicht auf ein Verschulden ankommt.

Sie dürfen ein bestelltes Werk grundsätzlich immer abbestellen, müssen dann aber die vom Gesetz vorgesehenen Folgen tragen, insbesondere das Entgelt zahlen. Sie können auch von einer bereits verlangten Verbesserung wieder abgehen. Dann hat der Unternehmer weder das Recht noch die Pflicht, die Arbeit zu verbessern.

Nur dann, wenn Sie in Ihrer Antwort auch aufgezeigt haben, warum das Rechtsmittel unzulässig ist. Ein bloßer Antrag auf Zurückweisung ohne Begründung genügt nicht. Sonst gilt Ihre Antwort als nicht notwendig und Sie bekommen dafür nichts ersetzt.

Nur dann, wenn Sie darin dargelegt haben, weshalb das Rechtsmittel unzulässig ist. Eine leere Floskel oder ein Zurückweisungsantrag ohne Begründung reicht nicht aus. Zeigen Sie die Unzulässigkeit dagegen auf, werden Ihnen die Kosten ersetzt, auch ohne ausdrücklichen Antrag.

Das Gericht darf seine Entscheidung nicht auf eine rechtliche Überlegung stützen, die Sie nicht beachtet haben und auf die Sie das Gericht nicht hingewiesen hat. Sie müssen die Gelegenheit bekommen, sich dazu zu äußern.

Auch wenn das Berufungsgericht Ihr Rechtsmittel zugelassen hat, wird es zurückgewiesen, wenn Sie darin nur Gründe geltend machen, deren Erledigung von keiner bedeutsamen Rechtsfrage abhängt.

Wenn die Arbeit unterbleibt und der Unternehmer trotzdem sein Entgelt verlangt, muss er sich anrechnen lassen, was er sich erspart oder anderweitig verdient hat. Er muss diese Abzüge aber nicht von sich aus vornehmen. Sie als Auftraggeber müssen behaupten und beweisen, was abzuziehen ist.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 1168 ZPO § 502

Entscheidungstext

34 Absätze, 8.708 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

16.09.2025

Geschäftszahl

6Ob171/24a

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Hofer-Zeni-Rennhofer als Vorsitzende sowie die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Faber, Mag. Pertmayr, Dr. Weber und Mag. Nigl LL.M. als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C* GMBH, *, vertreten durch Dr. Georg Getreuer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei M* GmbH, *, vertreten durch Mag. Simon Tucek und Mag. David Stocker-Schellander, Rechtsanwälte in Graz, wegen 211.687,01 EUR sA, über den Rekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 27. Mai 2024, GZ 2 R 21/24h-37, mit dem das Urteil des Handelsgerichts Wien vom 30. November 2023, GZ 43 Cg 55/19i-33, teilweise aufgehoben wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Rekurs wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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