Was bekommt der Handwerker, wenn ich den Auftrag storniere?
betrifft Besteller, Werkunternehmer, Konsument, Handwerker
Er soll durch Ihre Stornierung weder schlechter noch besser gestellt werden, als wenn der Auftrag durchgeführt worden wäre. Ihm bleibt daher das vereinbarte Entgelt, er muss sich aber anrechnen lassen, was er sich erspart oder anderweitig verdient hat.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 18.11.2019 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1991)
Die Regelung des § 1168 Abs 1 ABGB bezweckt die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäftes für den Unternehmer zu erhalten. Er soll durch die Stornierung des Werkauftrages keine Schlechterstellung, aber auch keine Besserstellung auf Kosten des Vertragspartners erfahren.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021779 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 8 Ob 102/19m, 18.11.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 8 Ob 121/17b, 25.06.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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