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Ist die Zahlung nach einer Absage Lohn oder Schadenersatz?

günstig für Unternehmer betrifft Unternehmer, Handwerker, Auftraggeber
Wenn die Arbeit aus Gründen unterbleibt, die beim Auftraggeber liegen, bekommt der Unternehmer trotzdem das vereinbarte Entgelt. Diese Zahlung ist Entgelt für die Leistung und kein Schadenersatz. Für Sie bedeutet das, dass es nicht auf ein Verschulden ankommt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 16.09.2025 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Der Anspruch nach § 1168 ABGB ist ein Entgeltanspruch und kein Schadenersatzanspruch (EvBl 1971/161).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021875 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Entgelt bei nicht ausgeführtem Werk

Ja. Bleibt die Arbeit aus und verlangt der Unternehmer trotzdem Entgelt, muss er Ihnen die Gründe dafür mitteilen, dass er sich nichts erspart und nichts anderweitig verdient hat. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn er nur einen Teil des Entgelts verlangt.

günstig für Konsument Verjährung bei nicht ausgeführtem Werk

Verlangt ein Unternehmer das Entgelt, obwohl das Werk nicht ausgeführt wurde, muss er einem Verbraucher die Gründe dafür mitteilen, dass er sich nichts erspart oder anderweitig verdient hat. Die Verjährungsfrist beginnt in diesem Fall zu jenem Zeitpunkt, zu dem ihm diese Mitteilung objektiv möglich war.

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